PROCEQ S.A.
Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie das Software-Abonnement aktivieren.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Software-Abonnement von Proceq S.A. (die Gesellschaft) in ihrer jeweils gültigen Fassung (die Geschäftsbedingungen) regeln und gelten für das Abonnement, die Lizenzierung und die Nutzung der Software und jeglicher Dienstleistungen (wie unten definiert), die die Gesellschaft oder ihre von der Gesellschaft beherrschten, kontrollierten oder mit ihr verbundenen Unternehmen(verbundene Unternehmen) in Verbindung damit allen Kunden der Gesellschaft als Abonnenten und Lizenznehmern (der Kunde) zur Verfügung stellen. Wenn Sie im Namen Ihres Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person annehmen, garantieren Sie, dass Sie die volle rechtliche Befugnis haben, den Kunden zu vertreten und zu binden. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt der Begriff "Unternehmen" alle seine verbundenen Unternehmen ein. Der Verweis auf diese Geschäftsbedingungen schließt die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens (wie unten definiert), das geltende Bestelldokument, gemäß dem der Kunde die Software bestellt und abonniert (zusammen mit einer etwaigen Verlängerung) (das Bestellformular) ein. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Dokumenten, aus denen diese Bedingungen bestehen, hat das Bestellformular Vorrang.
1.2 Durch das Herunterladen, die Aktivierung und die Nutzung der Software bestätigt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat, und erklärt sich damit einverstanden, rechtlich an diese Bedingungen gebunden zu sein. Wenn der Kunde mit den Bestimmungen dieser Bedingungen nicht einverstanden ist, sollte er die Software nicht installieren, aktivieren und/oder verwenden und, wenn er die Möglichkeit hat, den Bedingungen zuzustimmen oder nicht zuzustimmen, "nicht zustimmen" wählen.
1.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem Ermessen zu ergänzen und zu ändern. Der Kunde hat jederzeit das Recht, von der Firma eine Kopie der aktuell gültigen Geschäftsbedingungen anzufordern.
1.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen der Firma und dem Kunden ausschließlich in schriftlicher Form vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden oder eines Dritten finden keine Anwendung, unabhängig davon, ob die Firma im Einzelfall ausdrücklich widerspricht oder nicht.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der wirksamen Teile solcher Bestimmungen nicht berührt.
2. Software-Abonnement
2.1 Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der entsprechenden Gebühren gewährt das Unternehmen dem Kunden eine widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierte, erneuerbare, feste und begrenzte Lizenz für
(a) Herunterladen, Installieren, Aktivieren, Zugreifen auf und Verwenden eines integrierten Systems des Unternehmens, das aus hardwaregebundenen Algorithmen, Softwareanwendungen, cloudbasierten Diensten und Lösungen, Computerprogrammen in Objektform besteht, die mit einem Markeninstrument des Unternehmens bereitgestellt, verbunden und/oder assoziiert werden, oder eines der oben genannten, das als Einzelgerät, wie im Bestellformular beschrieben, bereitgestellt wird (die Software), im normalen Geschäftsverlauf des Kunden in einem (1) oder mehreren Hardwaregeräten, die dem Kunden gehören oder anderweitig von ihm kontrolliert werden, in strikter Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen. Das Benutzerkonto des Kunden muss zu jeder Zeit mit den im jeweiligen Bestellformular genannten Markengeräten des Unternehmens verbunden sein; und
(b) auf die Daten und Inhalte, die in der Software zur Verfügung gestellt werden oder auf die anderweitig über die Software zugegriffen werden kann, zuzugreifen, sie zu streamen, herunterzuladen und auf oder über die Software zu nutzen, sowie diese Daten in der Cloud-Plattform zu speichern, zusammen mit allen vom Unternehmen bereitgestellten Diensten, die damit verbunden sind, streng in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen (das Software-Abonnement).
2.2 Für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen bedeutet Software die vom Kunden abonnierte Anfangsversion zusammen mit bestimmten regelmäßigen Updates und Upgrades, die nicht unbedingt alle bestehenden Funktionen oder neue Funktionen, die das Unternehmen für neuere oder andere Modelle freigibt, oder neue Versionen einer Software oder von Produkten oder zusätzliche Funktionen, für die das Unternehmen nach eigenem Ermessen den Kunden der Software im Allgemeinen eine zusätzliche Gebühr in Rechnung stellt oder stellen könnte (zusammenfassend Updates).
2.3 Die Software zusammen mit jeglicher Software von Drittanbietern, Dokumentation, Schnittstellen, Inhalten, Schriftarten und jeglichen Daten, die der Software beiliegen, egal ob sie auf der Markenhardware des Unternehmens vorinstalliert sind, auf Diskette, im Festspeicher, auf einem anderen Medium oder in einer anderen Form, sind ein integraler Bestandteil der Software und werden dem Kunden vom Unternehmen nur zur Nutzung unter diesen Bedingungen zur Verfügung gestellt.
2.4 Die Software kann dem Kunden auf Datenträgern oder auf elektronischem Wege über Datennetze wie das Internet oder Plattformen Dritter geliefert werden. Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit solcher Netze oder Plattformen sowie für die korrekte Übertragung und den Download der Software.
2.5 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen die Software einzustellen und folglich die Bereitstellung von Updates und/oder Wartungs- und Supportleistungen einzustellen und folglich das Software-Abonnement ohne Angabe von Gründen zu kündigen und zu beenden. In einem solchen Fall wird das Unternehmen angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden mindestens achtzehn (18) Monate vorher zu benachrichtigen, und alle Gebühren, die bereits für den Rest des Abonnementzeitraums gezahlt wurden, werden dem Kunden anteilig ab dem Datum der Einstellung bis zum Ablauf des Abonnementzeitraums erstattet. Diese Bestimmung gilt nicht für ein Pre-Paid-Softwareangebot.
2.6 Für den Fall, dass das Unternehmen ein alternatives Softwareprodukt herausgibt, das im Wesentlichen die Funktionalität der Softwareversion enthält, die der Kunde abonniert hat, kann das Unternehmen diese neue Version dem Kunden zur Verfügung stellen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. In diesem Fall können andere Gebühren anfallen.
2.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Geschäftsbedingungen für jedes Softwareprodukt gelten, das auf der gekauften Hardware vorinstalliert ist, es sei denn, ein solches Produkt wird von einer separaten Vereinbarung begleitet; in diesem Fall erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung seine Nutzung dieses Produkts regeln.
2.8 Die Software kann verwendet werden, um auf verschiedene Produkte und Dienste des Unternehmens(Dienste) zuzugreifen und diese zu nutzen. Der Zugriff auf und die Nutzung von solchen Diensten mittels der Software, einschließlich aller Gebühren für einen solchen Zugriff und eine solche Nutzung, unterliegt den für die jeweiligen Dienste geltenden Bedingungen.
3. Nutzung der Software
3.1. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass einige Software in Verbindung mit der im jeweiligen Bestellformular angegebenen Markenhardware des Unternehmens verwendet wird, die die vom Unternehmen angegebenen Systemanforderungen erfüllt, und dass die Verwendung von und der Zugriff auf bestimmte Funktionen der Software und bestimmter Dienste es erforderlich machen kann, dass der Kunde eine eindeutige Kombination aus Benutzernamen und Passwort beantragt.
3.2. Das Angebot der Gesellschaft umfasst nicht den Zugang zum Internet oder einem anderen Netzwerk oder zu Kommunikationsdiensten oder zu Hardware, Software, Speicher-, Sicherheits- oder anderen Ressourcen, die für den Zugriff auf die Software oder deren Nutzung erforderlich sind. Der Kunde und andere Lieferanten und Dienstanbieter sind für die Beschaffung all dieser Elemente und für deren Zuverlässigkeit, Sicherheit und Leistung verantwortlich. Die Installation der gesamten Hardware und unterstützenden Software, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Mindestanforderungen an die Konfiguration für die Installation und den Betrieb der Software zufriedenstellend erfüllt werden, sowie die Installation und der Betrieb der Software selbst liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
3.3. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
(a) alle Updates zu installieren und sicherzustellen, dass die Software, insbesondere die Anzeigeeinheit und die Firmware, auf dem neuesten Stand sind;
(b) die Kompatibilität, Leistungsfähigkeit und Angemessenheit aller Geräte und Betriebssysteme, die in Verbindung mit der Software verwendet werden, zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese Geräte die Mindestanforderungen für die beabsichtigte Nutzung der Software erfüllen;
(c) den für die Nutzung der Software erforderlichen Internetzugang und die Verbindung zur Cloud des Unternehmens zur Speicherung und Verwaltung seiner Daten bereitzustellen und aufrechtzuerhalten, soweit dies während der Nutzung der Software für erforderlich gehalten wird;
(d) sein Gerät und die Software vor jeglichem unbefugten Zugriff und jeglicher unbefugten Nutzung, die gegen die hierin festgelegten Bestimmungen verstößt oder verstoßen könnte, zu schützen, zu verhindern und zu sichern, einschließlich und ohne Einschränkung der Anwendung von Cybersicherheitsmaßnahmen, die erforderlich sind, um die Sicherheit bestmöglich zu gewährleisten.
3.4. Der Kunde darf nicht und wird nicht zulassen, dass eine Person:
(a) die Software zu kopieren, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich erlaubt;
(b) die Software zu modifizieren, zu übersetzen, anzupassen oder anderweitig abgeleitete Werke oder Verbesserungen, ob patentierbar oder nicht, zu erstellen;
(c) zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu dekodieren oder anderweitig zu versuchen, den Quell- oder Binärcode der Software oder eines Teils davon abzuleiten oder sich Zugang dazu zu verschaffen;
(d) die Software in eine andere Programmiersprache oder auf ein anderes Betriebssystem oder eine andere Cloud-Plattform zu übertragen, anzupassen oder Fehlerkorrekturen vorzunehmen oder die Software ganz oder teilweise in ein anderes Programm einzubinden;
(e) Markenzeichen oder Hinweise auf Urheberrechte, Markenzeichen, Patente oder andere Hinweise auf geistiges Eigentum oder Eigentumsrechte von der Software, einschließlich einer Kopie davon, zu entfernen, zu löschen, zu verändern oder zu verdecken;
(f) zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu unterlizenzieren, abzutreten, zu vertreiben, zu veröffentlichen, zu übertragen oder die Software oder irgendwelche Merkmale oder Funktionen der Software aus irgendeinem Grund Dritten zur Verfügung zu stellen;
(g) Kopierschutz-, Rechteverwaltungs- oder Sicherheitsfunktionen, die in der Software enthalten sind oder diese schützen, zu entfernen, zu deaktivieren, zu umgehen oder anderweitig eine Umgehung zu erstellen oder zu implementieren;
(h) die Software auf eine Art und Weise zu verwenden, die nicht mit den Angaben oder Spezifikationen übereinstimmt, die das Unternehmen in Bezug auf das betreffende Gerät und/oder die Software bereitgestellt hat;
(i) die Software oder Teile davon (außer wie hierin ausdrücklich gestattet) oder die begleitende Dokumentation zu vervielfältigen oder die Software zu modifizieren, zu übersetzen oder anderweitig abgeleitete Werke davon zu erstellen.
3.5 Auf Anfrage und vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Unternehmens kann es dem Kunden gestattet werden, die Software in Fällen der Vermietung der im Bestellformular beschriebenen und mit dem Software-Abonnement verbundenen Markenhardware des Unternehmens unterzulizenzieren. In diesem Fall muss der Kunde einen separaten Vertrag mit der Firma abschließen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine solche Unterlizenzierung zu untersagen. In solchen Fällen und zur Vermeidung von Zweifeln bleibt der Kunde jederzeit in vollem Umfang für die angemessene Nutzung der Software und die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich.
3.6 Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragten, die Zugang zur Software haben könnten, über die hierin enthaltenen Beschränkungen zu informieren und sicherzustellen, dass sie diese Beschränkungen jederzeit einhalten.
3.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Software, die Dokumentation oder andere zugehörige Materialien nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens zu verwenden, es sei denn, dies ist hier ausdrücklich gestattet. Der gesamte mit diesen Rechten verbundene Firmenwert kommt direkt und ausschließlich dem Unternehmen zugute.
3.8 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Ausgaben der Software unter keinen Umständen als rechtliche oder fachliche Beratung angesehen werden und nicht dazu gedacht sind, die Erfahrung und das fundierte fachliche Urteilsvermögen professioneller Berater in voller Kenntnis der Umstände und Details einer Angelegenheit, zu der Rat eingeholt wird, zu ersetzen.
3.9 Das Unternehmen hat das Recht, regelmäßige Schwachstellentests der Software oder der Dienste durchzuführen oder in seinem Namen durchführen zu lassen.
4. Eigentumsrechte und geistige Eigentumsrechte
4.1 Der Kunde erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen und/oder seine verbundenen Unternehmen, gegebenenfalls seine Lizenzgeber, alle Rechte, Titel und Anteile an der Software und an allen Updates und abgeleiteten Arbeiten daran haben und behalten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheberrechte, Patente, Marken, Know-how und andere Rechte an geistigem Eigentum, die sich daraus ableiten oder damit in Zusammenhang stehen. Das Unternehmen behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden hiernach nicht ausdrücklich gewährt werden.
4.2 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er kein Eigentumsrecht an der Software oder andere Rechte daran erwirbt, außer dem Recht, die Software in Übereinstimmung mit dem gewährten Software-Abonnement und vorbehaltlich aller Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen gemäß diesen Bedingungen zu nutzen.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich und stimmt zu, zu keinem Zeitpunkt während des Abonnementzeitraums und zu keinem Zeitpunkt danach (a) die Eigentumsrechte des Unternehmens in Verbindung mit der Software anzufechten, in Frage zu stellen oder zu versuchen, sie für ungültig zu erklären, oder (b) geistiges Eigentum oder andere Rechte an der Software geltend zu machen, außer der eingeschränkten Lizenz, die dem Kunden gemäß dem Software-Abonnement gewährt wird, und verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, weder direkt noch indirekt.
4.4 Das Eigentum und die Rechte am geistigen Eigentum an allen Inhalten, die der Kunde über die Software anzeigt oder auf die er über die Software zugreift, liegen beim jeweiligen Eigentümer der Inhalte. Solche Inhalte können durch Urheberrechtsgesetze oder andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt sein und können den Nutzungsbedingungen der dritten Partei unterliegen, die diese Inhalte bereitstellt. Sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, gewährt das Software-Abonnement dem Kunden keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte und garantiert nicht, dass diese Inhalte dem Kunden weiterhin zur Verfügung stehen werden.
4.5 Der Kunde gewährt dem Unternehmen hiermit das eingeschränkte Recht, seinen Namen, sein Logo und/oder seine Marke zu Werbe- und Verkaufsförderungszwecken zu verwenden, einschließlich der Erwähnung des Kunden in Marketingunterlagen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software, vorausgesetzt, eine solche Verwendun
Proceq ist jetzt Teil von Screening Eagle Technologies. Screening Eagle ist ein Zusammenschluss von Dreamlab, einem in Singapur ansässigen Software- und Robotikunternehmen, und Proceq, einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen für zerstörungsfreie Prüfung mit einer über 65-jährigen Tradition als Marktführer im Bereich tragbarer Sensoren. Gemeinsam schützen wir die gebaute Welt mit Software, Sensoren und Daten.
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